Immer wieder kommt es zu Schäden durch Sturm, Starkregen oder Gewitter. Nachfolgend eine kleine Übersicht, welche Versicherungen zuständig sind.
Recht unproblematisch ist es, wenn herabfallende Äste oder Dachziegel bei Sturm (Voraussetzung ist Windstärke 8) ein Auto beschädigen. Die Teilkaskoversicherung zahlt abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, ohne Rabattrückstufung. Auch für Schäden durch Hagel wendet man sich an seine Teilkaskoversicherung.
Bei beschädigten Häusern/Dächern nach Sturm oder Hagel ist die Gebäudeversicherung zuständig. Wenn die Inneneinrichtung betroffen ist - zum Beispiel durch eindringendes Regenwasser nach einem Sturmschaden am Hausdach - greift die Hausratversicherung.
Für Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau ist der Zusatzbaustein Elementar in der Gebäude- und der Hausratversicherung erforderlich. Überspannungsschäden durch Blitz sind in den meisten Gebäude- und Hausratpolicen mitversichert. Ob Nebengebäude wie zum Beispiel das Gartenhaus oder die Garage mitversichert sind, sollte man schon vor dem Unwetter mit einem Blick in den Gebäude-Versicherungsschein geprüft haben. Das gilt auch für durch Sturm oder Blitz umgefallene Bäume und die Kosten der Beseitigung.
Grundsätzlich sollte jeder Schaden unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden. Fotos vom Schaden sind als Nachweis hilfreich. Sie werden häufig vom Versicherer verlangt, und sie sollten nicht vergessen werden.