Unter der Kreditausfallversicherung versteht man die Absicherung einer Kredittilgung im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, einer Arbeitsunfähigkeit, eines Unfalls oder auch im Falle des eintretenden Todes. Hierbei übernimmt die Versicherung im Eintreten eines oben genannten Falles die Zahlung der Raten.
Was ist versichert?
- unverschuldete Arbeitslosigkeit:
Die Versicherung übernimmt die Zahlung der Raten über einen bestimmten Zeitraum, jedoch ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, sich selbstständig und schnellstmöglich um eine neue Anstellung zu bemühen. -
- Krankheits-/ Unfall:
Hier übernimmt die Versicherung die Ratenzahlung erst, wenn die eingetretene Krankheit länger als sechs Wochen fortbesteht. Demzufolge erst, wenn die Lohnfortzahlung eingestellt wird. -
- Todesfall:
Die Versicherung übernimmt nur dann die Zahlung der Kreditraten, wenn der Kreditnehmer nicht an einer Krankheit verstarb, die er schon vor Abschluss der Versicherung hatte.