Für den privaten Bereich, die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande, sowie Anhängern
§2 Abs. d) ARB AVB
...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dringlichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist; ...